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Umzug während des Leistungsbezuges

Während des Leistungsbezuges sind Sie verpflichtet, jeden Wohnungswechsel unverzüglich mitzuteilen.

Die Erforderlichkeit eines Umzugs, die Angemessenheit der in Aussicht stehenden Wohnung und die Kosten für den Umzug müssen vor Anmietung einer Wohnung mit uns abgestimmt werden.

Erfolgt ein Umzug ohne Absprache, kann die Übernahme weiterer Kosten (z. B. Kaution, Umzugskosten) und die Anerkennung einer gegebenenfalls höheren Miete abgelehnt werden.
Einem Umzug, der mit Kosten verbunden ist, kann nur zugestimmt werden, wenn dieser erforderlich ist (z. B. wegen Familienzuwachses wird eine größere Wohnung benötigt) und die Aufwendungen für die neue Wohnung angemessen sind.

Eine rechtzeitige Information bzw. Absprache mit Ihrem Jobcenter kann Sie vor eventuellen weitreichenden finanziellen Nachteilen schützen.
Bitte wenden Sie sich für eine Beratung an Ihre Sachbearbeiterin oder Ihren Sachbearbeiter.

Ziehen Sie in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Jobcenters, wird eine vorherige Vorsprache bei dem neuen Jobcenter unter Vorlage eines nicht unterschriebenen Mietvertrages empfohlen.