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Fachstelle Unterhalt

Die Fachstelle Unterhalt prüft im Rahmen der Leistungsgewährung, ob aufgrund des Vorliegens von vorrangingen Unterhaltsansprüchen ein dritter/eine dritte in Anspruch genommen werden kann.

Rechtsgrundlage: § 33 Abs I SGB II:

„Haben Personen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen, für die Zeit, für die Leistungen erbracht werden, einen Anspruch gegen einen Anderen, der nicht Leistungsträger ist, geht der Anspruch bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen auf die Träger der Leistungen nach diesem Buch über, wenn bei rechtzeitiger Leistung des Anderen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht erbracht worden wären. Satz 1 gilt auch, soweit Kinder unter Berücksichtigung von Kindergeld nach § 11 Absatz 1 Satz 4 keine Leistungen empfangen haben und bei rechtzeitiger Leistung des Anderen keine oder geringere Leistungen an die Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft erbracht worden wären. Der Übergang wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Anspruch nicht übertragen, verpfändet oder gepfändet werden kann. Unterhaltsansprüche nach bürgerlichem Recht gehen zusammen mit dem unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch auf die Träger der Leistungen nach diesem Buch über.“

Es handelt sich im Wesentlichen um Anspruch auf

  • Kindesunterhalt nach § 1601 ff. BGB
  • Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt nach § 1615 l BGB
  • Trennungsunterhalt nach § 1361 BGB
  • Nachehelicher Unterhalt nach § 1569 ff. BGB
  • Unterhaltsvermutung nach § 9 Abs. 5 SGB II (Verwandte und Verschwägerte in einem Haushalt)

Soweit ein Unterhaltspflichtiger/eine Unterhaltspflichtige nicht leistungsfähig ist, besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Diese sind beim Jugendamt des Landkreises Ebersberg zu beantragen.

Für Informationen wenden Sie sich bitte per E-Mail an:
 
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Weiterführende Links:

Düsseldorfer Tabelle:

Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder-ausfallleistungen (UhVorschG). Nähere Informationen hierüber finden Sie beim Landratsamt Ebersberg, Kreisjugendamt: