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Regelbedarfe

Der Regelbedarf deckt pauschal die Kosten für Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwassererzeugung), Körperpflege, Hausrat, Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben ab.

Der Regelbedarf beträgt ab dem 01. Januar 2023 für folgenden Personenkreis:
Alleinstehende

502 Euro

Volljährige Partner

451 Euro

Personen zwischen 18 Jahre und 24 Jahren

402 Euro

Jugendliche von 14 Jahren bis 17 Jahren

420 Euro

Kinder von 6 bis 13 Jahren

348 Euro

Kinder unter 6 Jahren

318 Euro