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Beauftragter für Chancengleichheit (BCA)

Kontakt

Den Beauftragten für Chancengleichheit des Jobcenters Ebersberg können Sie erreichen unter:

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Telefon: 08092/8256-93
Post: Kolpingstraße 1, 85560 Ebersberg

Gesetzliche Grundlage

Die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und Beseitigung bestehender Benachteiligungen findet seinen Ursprung im Artikel 3 Absatz 2  Grundgesetz und ist im  § 1 Zweites Sozialgesetzbuches als durchgängiges Prinzip beim Bürgergeld festgeschrieben.

Dabei sind die unterschiedlichen Lebenssituationen von Frauen und Männern bei der Umsetzung sämtlicher Leistungen der Arbeitsförderung zu berücksichtigen.
Zur Unterstützung dieser Aufgaben hat die Gesetzgebung die Bestellung von hauptamtlichen Beauftragten für Chancengleichheit (BCA) am Arbeitsmarkt beschlossen und im § 18e Zweites Sozialgesetzbuch für die Jobcenter definiert.

Aufgaben

Der Beauftragte für Chancengleichheit berät und unterstützt Sie gern in Fragen der Frauenförderung, der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Grundsicherung sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei beiden Geschlechtern.
Er wirkt mit, bei der geschlechter- und familiengerechten fachlichen Aufgabenerledigung, insbesondere durch Beteiligung bei Fragen der Beratung, der Eingliederung in Arbeit und Ausbildung sowie des beruflichen Wiedereinstiegs von Frauen und Männern nach einer Familienphase.
Der Beauftragte für Chancengleichheit unterstützt und berät Sie und die mit Ihnen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen, Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen in Fragen der geschlechtsspezifischen Gleichstellung, der Frauenförderung sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Er arbeitet mit kommunalen Stellen, Verbänden, Kammern, Vereinen und Unternehmen, sowie mit verschiedenen Netzwerken zusammen.

Angebote

Gruppenveranstaltungen und Einzelberatungen zum Abbau geschlechterspezifischer Nachteile und unter Berücksichtigung von familienspezifischen Lebensverhältnissen insbesondere derer, die Kinder erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen.
Gern werden Sie zu Möglichkeiten des beruflichen Wiedereinstiegs am Arbeitsmarkt nach einer Familienphase informiert.
Unterstützungsmöglichkeiten für (Allein-) Erziehende sowie ältere Arbeitnehmer.

Sie interessieren sich für eine Veranstaltung? Dann sprechen Sie bitte Ihre Arbeitsvermittlerin/Ihren Arbeitsvermittler an.