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Wichtig

Für oder während des Leistungsbezuges bitte unbedingt beachten:

  • Sollte jemand bei Ihnen aus- oder einziehen, müssen Sie dies unverzüglich dem Jobcenter mitteilen.
  • Änderungen in der Höhe der Unterkunftskosten (auch Nebenkosten) teilen Sie uns bitte unverzüglich mit.
  • Sollten Sie umziehen wollen, sprechen Sie vorher bitte mit uns, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.
  • Jegliche Arbeitsaufnahme, Veränderung oder Kündigung ist mitzuteilen.
  • Jegliche Einnahme bzw. Gutschriften sind mitzuteilen.

Inwieweit sich die Veränderungen auf die Höhe oder Zusammensetzung Ihres Leistungsanspruches auswirken, wird im Jobcenter überprüft. Sollte sich die Höhe Ihres Anspruches verändern, erhalten Sie im Anschluss einen entsprechenden Bescheid.

Die oben genannten Verpflichtungen stellen die allgemeinen Mitwirkungsverpflichtungen dar. Wir verweisen Sie darauf, dass es bei Nichtbeachtung evtl. zu erheblichen finanziellen Einbußen für Sie kommen könnte.