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Familiennetzwerk Landkreis Ebersberg

In Deutschland gibt es derzeit viele Leistungen und Angebote für Familien. Kaum eine Familie kennt das vollständige Unterstützungsangebot. Die einzelnen Leistungen werden durch unterschiedliche Behörden und Einrichtungen erbracht, was den Zugang zu den Angeboten zusätzlich erschwert. Familien rufen ihre Ansprüche auf Leistungen daher meist nicht ab, weil sie unbekannt oder die bürokratischen Hürden zu hoch sind.

Mit dem „Familiennetzwerk Landkreis Ebersberg“ setzen sich die Netzwerkpartner für (noch) mehr Familien- und Kinderfreundlichkeit in der Region ein. Gemeinsames Ziel ist es, den Zugang für Familien zu bestehenden Leistungen und Hilfen zu erleichtern. Durch den Zusammenschluss der Netzwerkpartner soll über eine Lotsenfunktion Familien kein Anspruch mehr verloren gehen. Mit der Beseitigung bürokratischer Hürden will man den Familien das Leben einfacher machen. Denn: Familien sind der Garant für unsere Zukunft!

Weiterführende Informationen finden Sie auch im Familienwegweiser des Landkreises Ebersberg unter folgendem Link:
Familienwegweiser für den Landkreis Ebersberg

Aktivitäten des Netzwerks erkennen Sie an diesem Logo.

Hier finden Sie die wichtigsten Leistungen und Angebote in der Übersicht:

Aufstiegsfortbildungsförderung (AFBG)

Für berufliche Aufstiegsfortbildungen (z. B. Meister, Techniker, Fachwirt, Betriebswirt, Erzieher) können Lehrgangs- und Prüfungsgebühren einkommens- und vermögensunabhängig als Darlehen und Zuschuss übernommen werden. Bei Vollzeitmaßnahmen gibt es zusätzlich einkommens- und vermögensabhängige Zuschüsse zum Unterhalt.

> Nähere Informationen zum Aufstiegs-BAföG
> Zur Homepage mit Informationen zur Aufstiegsfortbildungsförderung im Landkreis Ebersberg

Ansprechpartner

Landratsamt Ebersberg
Aufstiegsfortbildungsförderung

Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg
Telefon: 08092 823 291 und 08092 823 171
Fax: 08092 823 9821
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Servicezeiten
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

Ausbildungsförderung (BAföG)

Für bestimmte schulische Aus- und Fortbildungen kann einkommensabhängig eine monatliche finanzielle Unterstützung gezahlt werden.

> Nähere Informationen zum BAföG: Alle Infos auf einen Blick
> Zur Homepage mit Informationen zur Ausbildungsförderung im Landkreis Ebersberg

Ansprechpartner

Landratsamt Ebersberg
Ausbildungsförderung

Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg
Telefon: 08092 823 291 und 08092 823 171
Fax: 08092 823 9821
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Servicezeiten
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

Babyerstausstattung / Bekleidung bei Schwangerschaft

Für die Beschaffung von Bekleidung bei Schwangerschaft und von Erstausstattung bei Geburt eines Kindes (Kinderbett, Kleidung für Neugeborene, Kinderwagen etc.) ist eine Kostenübernahme in Form von Geldleistung möglich, wenn die Kosten hierfür nicht selbst aufgebracht werden können. Empfänger von Bürgergeld erhalten auf Antrag einen Kostenzuschuss seitens Jobcenter und können noch ergänzend einen Antrag bei der Schwangerenberatung aus Mittel der Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ stellen. Die Landesstiftung stellt eine freiwillige Leistung dar, es besteht kein gesetzlicher Anspruch. Die Erstberatung muss während der Schwangerschaft erfolgen.

> Nähere Informationen der "Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind"

Ansprechpartner

Schwangerschaftsberatungsstellen im Landkreis
Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf deren Webseiten:

Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen im Gesundheitsamt Ebersberg
> Zur Homepage
> Zur Homepage: Schwanger in Ebersberg

Donum Vitae Beratungsstelle Haar
> Zur Homepage

Familienberatungsstelle Ismaning
> Zur Homepage

BAföG für Studierende

Hierbei soll Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine Aus- oder Weiterbildung finanziell ermöglicht werden, die an einer Hochschule oder Universität immatrikuliert sind.

> Nähere Informationen zum BAföG: Alles auf einen Blick

Ansprechpartner

Bei Fragen zum Studierenden-BAföG wenden Sie sich bitte an das zuständige Studierendenwerk.

> Zu einer Übersicht der Studierendenwerke

Behinderung & Pflege

Behinderung:

Träger der Leistungen der Eingliederungshilfe ist der Bezirk Oberbayern. Er berät einmal wöchentlich im Pflegestützpunkt zu seinen Leistungen.

Kontaktdaten: Beratung vor Ort
> zur Homepage: Bezirk von Oberbayern

Pflege:

Der Pflegestützpunkt Ebersberg berät Sie zu allen Fragen rund um das Thema Pflege, Pflegegeldleistungen sowie das Landespflegegeld. Darüber hinaus bietet er Wohnanpassungsberatung für eventuelle Umbaumaßnahmen hinsichtlich Barrierefreiheit und berät zu den entsprechenden Fördermöglichkeiten.

> zur Homepage des Pflegestützpunktes mit den Kontaktdaten

Berufsausbildungsbeihilfe

Mit der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) werden grundsätzlich Auszubildende, die während der Berufsausbildung außerhalb des Haushalts der Eltern wohnen, unter bestimmten Voraussetzungen mit einem monatlichen Zuschuss unterstützt. Eine rein schulische Ausbildung kann nicht gefördert werden.

> Nähere Informationen zur Berufsausbildungsbeihilfe

Ansprechpartner: Agentur für Arbeit

Besucheradresse: Agentur für Arbeit, Kolpingstr. 1, 85560 Ebersberg
Postanschrift: Agentur für Arbeit München, 80304 München
Online-Angebote: Hier gelangen Sie zum Online-Antrag
Kontaktdaten: Sie finden alle weiteren Kontaktmöglichkeiten auf der Webseite

Bildung und Teilhabe (BuT)

Diese Leistungen unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, um an Angeboten von Schule und Kindertagesstätten oder im Bereich Freizeit und Kultur teilzunehmen. Die Leistungen stehen allen Familien zur Verfügung, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

> Nähere Informationen zu den Bildungs- und Teilhabeleistungen im Landkreis Ebersberg

Ansprechpartner

Landratsamt Ebersberg
Bildung und Teilhabe

Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg
Servicenummer: 08092 823 723
Montag – Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Fax: 08092 823 9647
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Servicezeiten
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

Bildungskredit

Der Bildungskredit ist ein befristeter, zinsgünstiger Kredit für SchülerInnen und Studierende zwischen dem 18. und 36. Lebensjahr, für Ausbildungskosten, die nicht durch das BAföG abgefangen werden.

> Nähere Informationen zum Bildungskredit

Ansprechpartner

Kontaktdaten der beiden Leistungsträger - Bundesverwaltungsamt/Bildungskredit Vergabe und KFW Bonn - finden Sie hier.

Bürgergeld

Im Landkreis Ebersberg kann Bürgergeld bei der gemeinsamen Einrichtung des Landkreises Ebersberg und der Bundesagentur für Arbeit dem Jobcenter Ebersberg beantragt werden.

Bürgergeld ist eine existenzsichernde Geldleistung für Arbeitssuchende und ihre Familien. Die bewilligten Leistungen umfassen Kosten des Lebensunterhalts, Miete und Heizkosten, soweit diese Bedarfe nicht durch eigenes Einkommen oder Vermögen gedeckt sind. Bürgergeld kann auch als ergänzende Leistung zum Einkommen, Elterngeld oder aufstockend zum Arbeitslosengeld gezahlt werden.

Ansprechpartner

Jobcenter Ebersberg

Kolpingstrasse 1
85560 Ebersberg
Servicetelefon: 08092/8256-93
Montag - Freitag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr

> Zur Homepage des Jobcenters Ebersberg
> Zum Jobcenter Digital

Elterngeld / Elterngeld Plus

Diese Leistung können Mütter und Väter nach der Geburt eines Kindes erhalten. Die Leistung soll den Einkommenswegfall aufgrund der Kindererziehung ausgleichen. Die Dauer ist begrenzt und die Höhe richtet sich nach dem Einkommen.

> Nähere Informationen zum Elterngeld/Elterngeld Plus

Unter dem Link finden Sie auch den Online-Antrag oder Papierantrag.

Ansprechpartner

Zentrum Bayern Familie und Soziales
Kontaktdaten sowie den Zugang zum Onlineantrag finden Sie auf der Webseite.

Schwangerschaftsberatungsstellen im Landkreis
Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf deren Webseiten:

Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen im Gesundheitsamt Ebersberg
> Zur Homepage
> Zur Homepage: Schwanger in Ebersberg

Donum Vitae Beratungsstelle Haar
> Zur Homepage

Familienberatungsstelle Ismaning
> Zur Homepage

EOF-Förderung, Wohnberechtigung

Bei der staatlichen Mietwohnraum-Zusatzförderung handelt es sich um einen laufenden Mietzuschuss bei geförderten Wohnungen, die im Programm der „Einkommensorientierten Förderung“ – EOF – errichtet wurden. Die EOF-Wohnungen bieten bezahlbaren Wohnraum für Bürger mit durchschnittlichem Einkommen.

> Zur Homepage des Landratsamtes Ebersberg

Ansprechpartner

Landratsamt Ebersberg
Wohnungswesen

Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg
Telefon: 08092 823 163 und 08092 823 638 und 08092 823 449 und 08092 823 281
Dienstags telefonisch nicht erreichbar
Fax: 08092 823 9648
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Servicezeiten
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

Familiengeld

Das Bayerische Familiengeld wird für Kinder vom 13. bis zum 36. Lebensmonat gezahlt, unabhängig vom Einkommen oder einer Erwerbstätigkeit der Eltern. Es kommt auch nicht darauf an, ob das Kind eine Krippe besucht oder in der Familie betreut wird.

> Nähere Informationen zum Bayerischen Familiengeld

Ansprechpartner

Zentrum Bayern Familie und Soziales
Kontaktdaten sowie den Zugang zum Onlineantrag finden Sie auf der Webseite.

Schwangerschaftsberatungsstellen im Landkreis
Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf deren Webseiten:

Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen im Gesundheitsamt Ebersberg
> Zur Homepage
> Zur Homepage: Schwanger in Ebersberg

Donum Vitae Beratungsstelle Haar
> Zur Homepage

Familienberatungsstelle Ismaning
> Zur Homepage

Kindergeld

Kindergeld erhalten Eltern für ihre minderjährigen Kinder, damit sie die Aufwendungen für Unterhalt und ggf. Ausbildung bestreiten können. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es auch bis zum vollendeten 25. Lebensjahr oder an das Kind selbst ausgezahlt werden.

> Nähere Informationen zum Kindergeld

Ansprechpartner
Familienkasse Bayern Süd

Postanschrift: Familienkasse Bayern Süd, 93013 Regensburg
Besucheradresse: ab 01.07.2024: Kapuzinerstr. 26, 80337 München
Kontaktdaten: Sie finden alle weiteren Kontaktmöglichkeiten auf deren Webseite.
Kontaktformular: Alle Mitteilungen sind über das Kontaktformular möglich.

Kinderzuschlag

Kinderzuschlag ist ein einkommensabhängiger Zuschlag, der Eltern zusätzlich zum Kindergeld gezahlt wird. Je nach Anzahl der Kinder und Wohnkosten kann sogar bei höherem Einkommen ein Anspruch bestehen. Ob eine Antragstellung lohnt, beantwortet der KiZ-Lotse.

> Nähere Informationen zum Kinderzuschlag

Ansprechpartner
Familienkasse Bayern Süd

Postanschrift: Familienkasse Bayern Süd, 93013 Regensburg
Besucheradresse: ab 01.07.2024: Kapuzinerstr. 26, 80337 München
Kontaktdaten: Sie finden alle weiteren Kontaktmöglichkeiten auf deren Webseite.
Kontaktformular: Alle Mitteilungen sind über das Kontaktformular möglich.

Krippengeld

Wenn das Einkommen der Eltern eine bestimmte Höhe nicht übersteigt, können bereits ab dem 1. Geburtstag des Kindes die Elternbeiträge für den Besuch einer Kinderkrippe bis zu 100 € je Monat übernommen werden.

> Nähere Informationen zu Bayerisches Krippengeld

Ansprechpartner

Zentrum Bayern Familie und Soziales
Kontaktdaten sowie den Zugang zum Onlineantrag finden Sie auf der Webseite.

Schwangerschaftsberatungsstellen im Landkreis
Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf deren Webseiten:

Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen im Gesundheitsamt Ebersberg
> Zur Homepage
> Zur Homepage: Schwanger in Ebersberg

Donum Vitae Beratungsstelle Haar
> Zur Homepage

Familienberatungsstelle Ismaning
> Zur Homepage

Mutterschaftsgeld

Bei gesetzlich pflichtversicherten werdenden Müttern ist das Mutterschaftsgeld der Ausgleich dafür, wenn aufgrund der Geburt eines Kindes Einkommen wegfällt. Es wird in der Regel für 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt gewährt.

> Nähere Informationen zum Mutterschaftsgeld der Krankenkassen

Sind werdende Mütter gesetzlich familienversichert, können sie unter bestimmten Voraussetzungen ein einmaliges Mutterschaftsgeld erhalten.

> Nähere Informationen zum einmaligen Mutterschaftsgeld

Ansprechpartner

Wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse, bei der Sie gesetzlich pflichtversichert sind.

Sind Sie nicht gesetzlich familienversichert, finden Sie hier die Kontaktdaten des Bundesamtes für soziale Sicherung.

Schwangerschaftsberatungsstellen im Landkreis
Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf deren Webseiten:

Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen im Gesundheitsamt Ebersberg
> Zur Homepage
> Zur Homepage: Schwanger in Ebersberg

Donum Vitae Beratungsstelle Haar
> Zur Homepage

Familienberatungsstelle Ismaning
> Zur Homepage

Sozialhilfe nach dem SGB XII

Die Sozialhilfe leistet Hilfe zur Selbsthilfe.

Neben der Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhaltes der nicht erwerbsfähigen Personen oder Personen über 65 Jahre wird vor allem Hilfe in besonderen Lebenslagen für Menschen in besonderen Lebenssituationen erbracht.

Für erwerbsfähige Personen zwischen 15 und 65 Jahren werden Leistungen zum Lebensunterhalt vom Jobcenter Landkreis Ebersberg nach dem SGB II („Bürgergeld“) erbracht.

> Nähere Informationen zum SGB XII

Ansprechpartner

Landratsamt Ebersberg
Soziales 

Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg

Telefon:+49 8092 823 0
Fax:+49 8092 823 210
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Servicezeiten
Servicezeiten des Empfangs
Montag, Dienstag, Mittwoch 7:30 - 17:00 Uhr
Donnerstag 7:30 - 18:00 Uhr
Freitag 7:30 - 12:30 Uhr
Bitte vereinbaren Sie einen Termin!

Steuervorteile

Für Alleinerziehende gibt es einen zusätzlichen jährlichen Steuerfreibetrag. Dafür muss beim zuständigen Finanzamt die Lohnsteuerklasse II beantragt werden.

Über die Einkommenssteuererklärung können bestimmte Kosten als Absetzungsbeträge berücksichtigt werden: Kinderbetreuungskosten, Sonderbedarf Berufsausbildung, Sonderausgabe Schulgeld

> Nähere Informationen unter Steuertipps für Familien

Ansprechpartner

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.

Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht, nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlt.

> Nähere Informationen zum Unterhaltsvorschuss
> Zur Homepage des Kreisjugendamtes Ebersberg mit Informationen zum Unterhaltsvorschuss

Ansprechpartner

Landratsamt Ebersberg
Abteilung Jugend, Familie und Demografie

Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg
Telefon: 08092 823 293, 08092 823 540. 08092 823 257, 08092 823561 und 08092 823 387
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Servicezeiten
Servicezeiten des Empfangs:
Montag - Mittwoch 7.30 -17.00 Uhr
Donnerstag 7.30 -18.00 Uhr
Freitag 7.30 -12.30 Uhr
oder nach Vereinbarung

Wohngeld

Wohngeld ist ein einkommensabhängiger staatlicher Zuschuss zu den Mietaufwendungen bzw. zu der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum.

> Nähere Informationen zum Wohngeld
> Zur Homepage der Wohngeldstelle im Landratsamt Ebersberg

Ansprechpartner

Landratsamt Ebersberg
Wohngeld

Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg
Servicenummer: 08092 823 723
Montag – Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Fax: 08092 823 9649
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Servicezeiten
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

Zuschuss für Kinderbetreuung

Auf Antrag werden Elternbeiträge für den Besuch einer Kindertagesstätte (Kinderkrippe, Kindergarten, Kinderhort) durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Die Elternbeiträge für den Besuch einer Kindertagesstätte werden durch den örtlichen Jugendhilfeträger auch dann übernommen, wenn die Eltern oder die Kinder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Bürgergeld, Grundsicherung), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

> Zur Homepage des Kreisjugendamtes Ebersberg mit Informationen zur Übernahme der Elternbeiträge

Ansprechpartner

Landratsamt Ebersberg
Abteilung Jugend, Familie und Demografie

Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg
Telefon: 08092 823 261 und 08092 823 329
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Servicezeiten
Servicezeiten des Empfangs:
Montag - Mittwoch 7.30 -17.00 Uhr
Donnerstag 7.30 -18.00 Uhr
Freitag 7.30 -12.30 Uhr
oder nach Vereinbarung