Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen - zum Beispiel bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Schulen und Kitas, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Das Bildungspaket wurde eingeführt, um gezielt Kinder und Jugendliche zu unterstützen.
Das Bildungs- und Teilhabepaket können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Anspruch nehmen, die
Bürgergeld nach dem SGB II
Sozialhilfe nach dem SGB XII (einschließlich Asylbewerber, deren Leistungen sich über § 2 Abs.1 AsylbLG in Umfang und Höhe nach dem SGB XII bemessen)
Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
beziehen.
Bei Bezug von Wohngeld muss für das leistungsberechtigte Kind zusätzlich ein Anspruch auf Kindergeld bestehen. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe können beim Landratsamt Ebersberg, Besondere Soziale Leistungen, Eichthalstraße 5, 85560 Ebersberg, beantragt werden.
Achtung: Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf (z.B. Schulranzen, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien) wird Leistungsberechtigten nach dem SGB II während der allgemeinen Schulpflicht zu den Stichtagen 1. August und 1. Februar ohne gesonderte Antragstellung zusammen mit der Regelleistung von Ihrem Jobcenter überwiesen.